Krankengymnastik an Geräten
Kraft und Ausdauer für das tägliche Leben
Seit dem 01.07.2001 können Vertragsärzte der Krankenkassen „Gerätegestütze Krankengymnastik“ verordnen. Verordnungsrelevant ist sie ausschließlich für bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird.Wir bieten Krankengymnastik an Geräten für Patienten mit:
- chronisch degenerativen Skeletterkrankungen
- posttraumatischen oder ostoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance/-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen